Startseite | Stichworte | Schriftform
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/schriftform
Arbeitsrecht

Schriftform

§ 126 BGB bestimmt die Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform. Demnach muss die rechtsgeschäftliche Erklärung vollständig und bestimmt bzw. bestimmbar in einer einheitlichen Urkunde schriftlich niedergelegt werden. Diese Urkunde muss von dem/den Austeller/n unterhalb des Textes unterzeichnet werden. Hierbei genügt der Familienname. Der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens reichen in der Regel nicht.

(Letzte Aktualisierung: 28.08.2013)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Susanne Ruthe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mail: berlin@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x