Weiterbeschäftigungsanspruch
Bei einem Weiterbeschäftigungsanspruch handelt es sich um einen Anspruch des Arbeitnehmers, der darauf gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer während eines Prozesses über den Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens weiterbeschäftigt wird.
Man unterscheidet zwei Arten des Weiterbeschäftigungsanspruchs: Es gibt einen gesetzlich geregelten Weiterbeschäftigungsanspruch in § 102 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und einen gesetzlich nicht geregelten Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Letzterer findet in der Rechtspraxis vor allem dort einen Anwendungsbereich, wo der Arbeitnehmer im Instanzenzug den Prozess über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gewinnt.
Wichtig: Ein titulierter Anspruch auf Weiterbeschäftigung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
(Letzte Aktualisierung: 18.07.2013)
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