Wettbewerbsverbot (gesetzliches)
Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden sich gesetzliche Regelungen über ein Wettbewerbsverbot (siehe in erster Linie §§ 61, 61 HGB).
Das Verbot gilt grundsätzlich nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. auch §§ 74 ff. HGB, § 628 Abs. 2 BGB).
(Letzte Aktualisierung: 25.08.2014)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt