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Arbeitsrecht

Whistleblower

Unter einem Whistleblower versteht man eine Person, die Dritten gegenüber, gegebenenfalls auch anonym, Hinweise gibt und damit in der Regel bislang unbekannte Umstände enthüllt sowie etwaig Skandale aufdeckt. Dabei kann es um Informationen über Straftaten oder sonstige Rechtsverstöße oder Missstände gehen.

Zum arbeitgeberseitigen Umgang mit Whistleblowern s. auch Eufinger, DB 2018, 891.

Zum Entwurf einer EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern siehe auch den Beitrag von Löw in DB 2018, Heft 29, M24f.

Siehe auch den Beitrag von Federmann/Racky/Kalb/Modrzyk in DB 2019, 1665 ff. [Die Whistleblower-Richtlinie der EU: Die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf Unternehmen des privaten Sektor]

Gerdemann befasst sich in NJW 2021, 3489 ff. mit den Folgen der nicht fristgerechten Umsetzung der europäischen Whistleblowing-Richtlinie.

EGMR, Urt. v. 16.02.2021 – 23922/19: Einem deutschen Arzt, der in einem liechtensteinischen Krankenhaus gearbeitet hatte, war fristlos gekündigt worden, nachdem er den Verdacht von Euthanasie im Krankenhaus geäußert hatte. Das Gericht sieht im Ergebnis keine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der Arzt hätte demnach nicht ohne vorherigen Prüfung seines offensichtlich unbegründeten Verdachts an die Öffentlichkeit gehen dürfen.

Siehe auch BAG, Urt. v. 27.09.2012 – 2 AZR 646/11, DB 2013, 1304.

(Letzte Aktualisierung: 04.01.2022)