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Erbrecht

AdWirk

Hier handelt es sich um die Abkürzung für das Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz – AdWirkG) v. 05.11.2001 (BGBl. I S. 2950, 2953), das zuletzt durch Art. 22 des Gesetzes v. 20.11 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist.

(Letzte Aktualisierung: 16.05.2019)

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