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Erbrecht

Ehegattentestament / Berliner Testament

Das Ehegattentestament, oft bekannt unter dem Begriff „Berliner Testament“, ist eine gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen zwischen Ehegatten. Die Besonderheit liegt darin, dass sich die Ehegatten durch sog. wechselbezügliche Verfügungen gegenseitig zu Alleinerben für den ersten Erbfall einsetzen und nach dem Ableben des überlebenden Ehegatten einen sog. Schlusserbfall bestimmen. Die Ehegatten sind in der Regel an ihre Verfügungen gebunden und können nach Eintritt des ersten Erbfalles (Tod des einen Ehegatten) keine Änderungen an dem gemeinsamen Testament mehr vornehmen.

(Letzte Aktualisierung: 20.11.2017)