Family-Office-KG
Hier geht es um eine Gesellschaft, an der aus erbrechtlichen und steuerlichen Gründen Minderjährige beteiligt werden, häufig dadurch, dass dem Minderjährigen ein Kommanditanteil unentgeltlich zugewendet wird. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen, unter anderem im Hinblick auf eine etwaig notwendige Zustimmung des Familiengerichts.
Siehe auch den Beitrag von Langheld in DB 2020, 1609 ff. (Beteiligung Minderjähriger an einer Family-Office-KG)
(Letzte Aktualisierung: 11.08.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de