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Erbrecht

Versorgungsnießbrauch

Der Versorgungsnießbrauch ist eine spezielle Ausprägung des Nießbrauchs, also ein beschränkt dingliches Recht. Er wird häufig in der Form vereinbart, dass der Eigentümer einer Sache das Eigentum im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine potentiellen Erben überträgt, sich jedoch gleichzeitig ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lässt, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten (z. B. Vereinnahmen des Mietzinses).

Denkbar ist auch diejenige Variante, dass der Berechtigte einen Dritten im Todesfall mit einem Nießbrauchsrecht bedenkt, sodass die Erben verpflichtet sind dem Dritten den Nießbrauch an den erfassten Sachen, Rechten oder an der gesamten Erbmasse einzuräumen.

(Letzte Aktualisierung: 08.10.2015)