Alltagssorge
Bei Getrenntleben der Eltern und gemeinsamer Sorge stellt sich oft die Frage, welche Entscheidungen der betreuende Elternteil allein treffen kann. Diese Frage regelt § 1687 Abs. 1 BGB wie folgt:
„Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung überwiegend bei einem Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.“
Beispiele für Angelegenheiten des täglichen Lebens sind
- alltäglicher Umgang mit Freunden, Nachbarn usw.,
- Abholung von Kita, Schule usw.
- gewöhnliche schulische Angelegenheiten wie Elternabende, Entschuldigung bei Krankheit,
- Nachhilfe, auch Entscheidung über Wahlfächer u. ä.,
- Einschulung in die zuständige Regel-Grundschule,
- ärztliche Kontrolluntersuchungen bzw. bei leichten Krankheiten sonstige ärztliche Untersuchungen,
- Urlaubsreisen (zumindest ins europäische Ausland, nicht aber Türkei, OLG Frankfurt a.M., Beschl. vom 21.07.2016 – 5 UF 206/16 und Beschl. v. 27.06.2018 – 4 UF 110/18, NJW-Spezial 2018, 742)
Bei folgenden Angelegenheiten existiert(e) eine gegensätzliche Rechtsprechung:
- Durchführung der von der ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen – 50 F 39/15– Alltagssorge nein: BGH, Beschl. v. 03.05.2017 – XII ZB 157/16
- Beantragung eines Kinderausweises – Alltagssorge ja: OLG Bremen, NJW-RR 2008, S. 163, Alltagssorge nein: Härtl, NZFam 2016, S. 975, OLG Karlsruhe FamRZ 2005, S. 1187
Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten.
Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit!
(Letzte Aktualisierung: 22.01.2019)