Angehörigen-Entlastungsgesetz
Das Angehörigen Entlastungsgesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft. Dieses Gesetz entlastet Kinder und Eltern bei der Erbringung von Unterhaltszahlungen.
Für Kinder bedeutet dies, dass sie Elternunterhalt erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000,00 EUR schulden.
Diese Bruttoeinkommensgrenze von 100.000,00 EUR gilt auch für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber volljährigen Kindern mit einer Behinderung. Weiter bedeutet dies für Eltern, die sich um Kinder mit Behinderung kümmern, den Wegfall der Beteiligung an von den Sozialämtern geleisteten Eingliederungsbeihilfeleistungen.
(Letzte Aktualisierung: 20.12.2019)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de