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Familienrecht

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das bereinigte Nettoeinkommen bildet die Grundlage für alle Berechnungen im Unterhaltsrecht. So sind von den jeweils erzielten Jahreseinkünften anrechenbare monatliche Aufwendungen wie

  • maßgebliche Steuern und Abzüge
  • angemessene Vorsorgeaufwendungen
  • abgrenzbare berufsbedingt bedingte Aufwendungen i.H.v. einer üblichen Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR)
  • Kosten der Kinderbetreuung
  • ehebedingte Schulden
  • notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer

zuvor absetzbar.

Mit dem danach erhaltenen Betrag wird anschließend gemäß den unterhaltsrechtlichen Leitlinien gerechnet.

(Letzte Aktualisierung: 03.06.2016)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de


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