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Familienrecht

Beschleunigungsgebot

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass im Familienrecht oftmals rasche Entscheidungen notwendig sind und langwierige Verfahren vor Gericht im Bereich der Kindschaftssachen im Interesse und zum Schutz und Wohl der Kinder nicht angemessen sind.

Um eine wesentliche Erleichterung familiengerichtlicher Verfahren zu erreichen, wurden in § 155 FamFG das sogenannte Vorrangs- und Beschleunigungsgebot juristisch verankert. Danach soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ein Gerichtstermin mit allen Beteiligten stattfinden.

(Letzte Aktualisierung: 23.02.2018)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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