Startseite | Stichworte | Beschleunigungsgebot
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/familienrecht/beschleunigungsgebot
Familienrecht

Beschleunigungsgebot

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass im Familienrecht oftmals rasche Entscheidungen notwendig sind und langwierige Verfahren vor Gericht im Bereich der Kindschaftssachen im Interesse und zum Schutz und Wohl der Kinder nicht angemessen sind.

Um eine wesentliche Erleichterung familiengerichtlicher Verfahren zu erreichen, wurden in § 155 FamFG das sogenannte Vorrangs- und Beschleunigungsgebot juristisch verankert. Danach soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ein Gerichtstermin mit allen Beteiligten stattfinden.

(Letzte Aktualisierung: 23.02.2018)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: wittenberg@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten

 

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen individuell anpassen Einstellungen jetzt speichern Alle Cookies ablehnen und speichern Alle Cookies zulassen und speichern
x