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Familienrecht

Beschleunigungsrüge

Die Beschleunigungsrüge ist ein Rechtsbehelf gemäß § 155b FamFG, welcher geschaffen wurde, um sicher zu stellen, dass die beschleunigt durchzuführende Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG) tatsächlich zügig beschieden werden. Die Rüge kann durch jeden Beteiligten bereits in einem laufenden Verfahren erhoben werden und verpflichtet das Gericht innerhalb eines Monats darüber zu entscheiden.

Das Beschleunigungsgebot verpflichtet das Gericht in erster Linie Verfahrensverzögerungen zu vermeiden und enthält weiter die Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren zu einem zügigen Abschluss zu bringen.

(Letzte Aktualisierung: 23.02.2018)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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