Familiengericht
Unter einem Familiengericht versteht man nach § 23b GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) eine Abteilung des Amtsgerichts, welche für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.
(Letzte Aktualisierung: 03.03.2014)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de