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Familienrecht

Güterstand

Mit dem Begriff Güterstand sind Regelungen zur Frage gemeint, in welcher Form in der Ehe das eigene und das gemeinsame Vermögen genutzt und geteilt wird. Das Gesetz unterscheidet drei Güterstände, der  Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft gilt als vereinbart, wenn kein anderer Wahlgüterstand durch einen notariellen Ehevertrag erfolgt ist.

Die Vereinbarung der Gütertrennung ermöglicht so zum Beispiel, im Rahmen und den Grenzen des § 1378 BGB steuerfreie Vermögensübertragungen unter Ehegatten.

Aber auch  im Güterstand der  Zugewinngemeinschaft kann dieser modifiziert werden und für die  individuellen Verhältnisse gestaltet werden.

Der Güterstand kann mehrfach geändert werden und gewinnt so als Gestaltungsmittel immer mehr an Bedeutung.

(Letzte Aktualisierung: 19.04.2021)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mail: wittenberg@etl-rechtsanwaelte.de


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