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Familienrecht

Mutter

Die Mutter ist gemäß § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat.

Eine Ersatzmutterschaft ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Begründet wird dies damit, dass die Frau die ein Kind gebärt, allein durch den Geburtsvorgang eine enge emotionale und soziale Beziehung zu dem Kind habe.

Da es ein Recht auf eine anonyme Geburt in Deutschland nicht gibt, wurden zum Schutz des Lebens des Kindes Babyklappen (Babynester) eingerichtet.

(Letzte Aktualisierung: 18.08.2014)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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