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Familienrecht

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Einigung der Ehegatten in Form einer vertraglichen Regelung, die notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird. Den Inhalt der Vereinbarung bestimmen die Ehegatten selbst, wobei folgende Punkte in Betracht kommen:

  • Elterliche Sorge oder
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Umgangsrecht (mit Ferien- und Feiertagsregelungen),
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (einschließlich Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt),
  • Ehewohnung,
  • Hausrat,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zugewinnausgleich,
  • interne Aufteilung gesamtschuldnerischer Kreditverpflichtungen,
  • interne Aufteilung von Steuererstattungen oder Steuernachzahlungen

(Letzte Aktualisierung: 11.01.2018)