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Familienrecht

Unterhaltsrückstände (Verwirkung)

Siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.06.2018 – 8 UF 217/17, NJW 2018, 2805 sowie den Beitrag von Graba in NJW 2018, 2025 ff.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.06.2018 – 8 UF 217/17, NJW 2018, 2805:

„Auch ein rechtshängiger (hier: nachehelicher) Unterhaltsanspruch kann verwirkt werden. Das Zeitmoment der Verwirkung ist jedenfalls bei einem fast dreijährigen Verfahrensstillstand erfüllt. Die Untätigkeit des Unterhaltsgläubigers in einem derart langen Zeitraum darf bei dem Unterhaltsschuldner den Eindruck erwecken, der Unterhaltsanspruch werde trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht weiterverfolgt. Insoweit ist jedenfalls das Umstandsmoment der Verwirkung erfüllt, wenn das Gericht erkennbar nicht gewillt ist, dem Verfahren Fortgang zu geben, der Antrag des Unterhaltsgläubigers auf Verfahrenskostenhilfe noch nicht beschieden ist und die Erfolgsaussicht des Unterhaltsanspruchs unsicher ist (hier: wegen des Einwands, die Unterhaltsgläubigerin habe in einer verfestigten Lebensgemeinschaft gelebt).“

(Letzte Aktualisierung: 21.09.2018)

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Daniela Wackerbarth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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