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Familienrecht

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete den Unterhalt nicht oder zu wenig zahlt. Ein allein erziehender Elternteil, in dessen Haushalt ein noch minderjähriges Kind lebt, kann in diesem Fall bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen.

Der Antrag muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Der Unterhaltsvorschusssatz für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren beträgt für das Jahr 2024 230,00 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 301,00 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 395,00 Euro.

(Letzte Aktualisierung: 10.01.2024)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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