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Handels- und Gesellschaftsrecht

Business Judgement Rule

Die sog. Business Judgement Rule ist ein rechtlicher Grundsatz, der darauf abzielt, die Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten zu begrenzen. Diese sollen nicht uferlos für negative Folgen ihrer Entscheidungen einstehen müssen. Voraussetzung für das Eingreifen der Business Judgement Rule ist, dass die jeweilige Entscheidung auf der Grundlage ausreichend guter Informationen sowie – nachvollziehbar – im besten Sinne des jeweiligen Unternehmens getroffen wurde.

Siehe auch den Beitrag von Gleißner/Stein/Wiedemann in DB 2021, 1485 ff., die sich mit der Business Judgement Rule im Kontext des Risikomanagements befassen. Die Autoren sind der Auffassung, dass sich aus der Business Judgement Rule die Notwendigkeit eines fortschrittlichen Risikomanagementsystems ergebe.

Beachte auch den Aufsatz von Hasselbach/Alles in DB 2021, 3015 ff. [„Die Business Judgement Rule in der M&A-Praxis“]

(Letzte Aktualisierung: 17.02.2022)

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