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Handels- und Gesellschaftsrecht

CEO-Fraud

Hierzu finden sich auf der Internetseite der Polizei NRW folgende Hinweise:

„Bei der Betrugsmasche ´CEO-Fraud´ versuchen Täter, entscheidungsbefugte Personen in Unternehmen zu manipulieren, damit diese hohe Geldbeträge ins Ausland überweisen. Dabei spiegeln die Täter vor, der Auftrag käme unmittelbar vom Chef des Unternehmens (Geschäftsführer oder Vorstand = Chief Executive Officer = CEO). Es handelt sich um eine Variante des sogenannten Social Engineerings, bei dem die ´Schwachstelle Mensch´ ausgenutzt wird.“

Siehe auch BGH, Urt. v. 17.11.2020 – XI ZR 294/19 m. Anm. Bronk/Schütt, DB 2021, 724 [Zur – bejahten – Haftung des Zahlers im Falle der Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund einer gefälschten Faxanweisung durch den Zahlungsdienstleister]

(Letzte Aktualisierung: 23.04.2021)

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Dr. Mario Hoffmann
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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