DCGK
Diese Abkürzung steht für den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
https://www.dcgk.de/de/kodex/dcgk-2020.html [Deutscher Corporate Governance Kodex in der am 16.12.2019 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung]
BGH, Urt. v. 09.10.2018 – II ZR 78/17, DZWIR 2019, 184 [Leitsatz zu 2.)]:
„Eine Abweichung des Wahlvorschlags von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beeinflusst nicht die Wirksamkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds. Sie macht den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats oder seine Bekanntmachung weder unwirksam noch liegt ein für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung relevanter Verstoß gegen Informationspflichten vor.“
Siehe auch den Beitrag von Leuering/Herb in NJW-Spezial 2019, 399 f.
Zu den aktuellen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex siehe den Aufsatz von v. Werder in DB 2019, 1721 ff.
(Letzte Aktualisierung: 06.03.2020)
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