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Handels- und Gesellschaftsrecht

GmbH-gebV

Die Abkürzung steht für die GmbH mit gebundenem Vermögen. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die aktuell nicht existiert, aber diskutiert wird. Die Besonderheit der GmbH-gebV besteht in einer gegenüber der „normalem“ GmbH dauerhaften Vermögensbindung (sog. „Asset Lock“).

Siehe dazu auch den Beitrag von Hüttemann/Schön in DB 2021, 1356 ff. [„Die ´GmbH mit gebundenem Vermögen´ – ein Steuersparmodell?!“] sowie den Aufsatz von Kempny in DB 2021, 2248 ff. [„Die ´GmbH mit gebundenem Vermögen´ ist kein Steuersparmodell“] und ders. In DB 2024, 617 ff. [„Zivil- und steuerrechtliche Gesichtspunkte einer künftigen Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“]

(Letzte Aktualisierung: 19.03.2024)

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