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Handels- und Gesellschaftsrecht

gUG (haftungsbeschränkt)

Siehe dazu BGH, Beschl. v. 28.04.2020 – II ZB 13/19, DB 2020, 1281 m. Anm. Wösthoff in DB 2020, 1334:

„Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit „gUG (haftungsbeschränkt)“ eingetragen werden.“

Das OLG Karlsruhe hatte noch anders entschieden (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.04.2019 – 11 W 59/18):

„Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Rechtsform- und Haftungszusatz in der Firma einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft.“

(Letzte Aktualisierung: 07.09.2020)

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