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Handels- und Gesellschaftsrecht

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Der Gesetzgeber plant eine Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften. In einer Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 20.04.2020 heißt es:

„Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat heute ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das von der Kommission vorgelegte Gesetzespaket, das einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vorsieht, umfasst insbesondere folgende Vorschläge:

  • Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können.
  • Die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co.KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugänglich sein.
  • Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.“

Weitere Informationen des Ministeriums sind unter dem angegebenen Link erhältlich.

Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf bzw. Referentenentwurf (siehe dazu auch den Aufsatz von Noack in DB 2020, 2618 ff. [„Vom ´Mauracher Entwurf´ zum RefE eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“].

Siehe auch den Beitrag von Bergmann in DB 2020, 994 ff. [„Der Mauracher Gesetzentwurf der Expertenkommission für die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“] und den Beitrag von Fleischer in DB 2020, 107 ff. [„Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft“]

(Letzte Aktualisierung: 12.01.2021)

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