Startseite | Stichworte | Surcharging
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/handels-und-gesellschaftsrecht/surcharging
Handels- und Gesellschaftsrecht

Surcharging

Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet ist, ein (zusätzliches) Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Lastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten.

Siehe dazu auch § 270a BGB.

„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“

EuGH, Urt. v. 02.12.2021 – C-484/20 m. Anm. Bronk/Schütt in DB 2022, 385 [„Vodafone Kabel Deutschland“]:

„Art. 62 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder Gepflogenheit entgegensteht, nach der das Verbot der Erhebung von Entgelten für die Nutzung der in dieser Bestimmung genannten Zahlungsinstrumente und Zahlungsdienstleistungen im Rahmen von mit Verbrauchern geschlossenen Dauerschuldverhältnissen nur für Zahlungsvorgänge gilt, die in Erfüllung von nach dem 13. Januar 2018 geschlossenen Verträgen bewirkt werden, so dass diese Entgelte auf Zahlungsvorgänge anwendbar bleiben, die nach diesem Datum in Erfüllung von davor abgeschlossenen Dauerschuldverhältnissen bewirkt werden.“

(Letzte Aktualisierung: 09.03.2022)

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten



Jens Reininghaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten