IP
Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für die sog. Individualprophylaxe.
Soweit es die IP bei Kindern betrifft, handelt es sich um eine zahnärztliche Leistung, welche im Bereich der Kassenabrechnung (ausnahmsweise) nicht budgetiert ist bzw. eine solche, die durch die Krankenkassen extrabudgetiert bezahlt wird.
(Letzte Aktualisierung: 09.09.2019)
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Aigerim Rachimow, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt