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Mietrecht / WEG-Recht

Abmahnung

Unter einer Abmahnung versteht man die Rüge eines Verhaltens, das in einem auf Dauer angelegten Vertragsverhältnis aus dem Rahmen des Erwartbaren fällt.

Im Mietrecht soll die Abmahnung dem Mieter einen Vertragsverstoß vor Augen führen. Aufgezeigt werden Verletzungen des Mietverhältnisses, die aus dem Bereich der zweckwidrigen oder übermäßigen Benutzung der Mietsache stammen.

Die Abmahnung soll eine Warnfunktion ausüben. Dem Verpflichteten wird mit der Abmahnung vor Augen geführt, dass der Abmahnende nicht mehr bereit ist, ein bestimmtes Verhalten hinzunehmen. Einziger Grund der Abmahnung durch den Vermieter ist neben dieser Warnfunktion die Tatsache, dass das Gesetz vom Vermieter vor einer fristlosen Kündigung in der Regel eine Abmahnung des Mieters verlangt. Die Abmahnung ist in der Regel als Voraussetzung der Kündigung erforderlich.

(Letzte Aktualisierung: 18.12.2018)