Genossenschaftswohnung
Hierbei handelt es sich um Wohnraum, der sich auf der Seite des Vermieters in den Händen einer städtischen Siedlungsgesellschaft, insbesondere einer Wohnungsbaugenossenschaft befindet. In Ausnahmefällen liegt eine sog. Selbsthilfegenossenschaft vor.
Auf Verträge zwischen Mietern und Vermietern einer Genossenschaftswohnung finden §§ 535 ff. BGB Anwendung.
Siehe auch den Beitrag von Meyer-Abich in NJW 2022, 1435 ff. [„Fallstricke des Mietprozesses: Die Genossenschaftswohnung“].
(Letzte Aktualisierung: 19.05.2022)
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