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Mietrecht / WEG-Recht

Instandsetzungskosten

Gemäß §§ 535, 538 BGB sind die Kosten der Instandsetzung vom Vermieter zu tragen.

Instandsetzungskosten sind notwendig, um Schäden zu beseitigen, die den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung beeinträchtigen. Instandsetzung ist die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (= Reparatur). Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass der Mieter zu kleineren Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

(Letzte Aktualisierung: 07.01.2019)

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