Schönheitsreparaturen / Endrenovierungsklausel
Im Hinblick auf die Vereinbarung von Gewerberaummietverträgen ist zu beachten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und eine Endrenovierungsklausel zusammen nicht wirksam vereinbart werden können. Zu beachten ist bei der Endrenovierung auch, dass das Objekt renoviert zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden muss (BGH, Urt. v. 14.05.2003 – VIII ZR 308/02).
(Letzte Aktualisierung: 30.01.2020)
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