Basiselterngeld
Das Elterngeld dient dazu, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate sog. Basiselterngeld zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des entfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, kann Elterngeldmonate, die ursprünglich zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 in Anspruch genommen werden sollten, auf die Zeit nach der Coronavirus-Pandemie verschieben. Die entstehende Lücke ist für das Elterngeld unproblematisch. Auch kann man in diesen Fällen später das Basiselterngeld erhalten, obwohl das Kind dann bereits älter als 14 Monate ist.
Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten.*
*Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
(Letzte Aktualisierung: 14.09.2020)
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Katja Seiffart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht
Mail: eisenach@etl-rechtsanwaelte.de