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Sozialrecht

Grundsicherung (im Alter und bei voller Erwerbsminderung)

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (auch „GruSi“ genannt) ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) XII. Die Regelungen sind in §§ 41 ff. SGB XII enthalten.

§ 41 Abs. 1 SGB XII lautet:

„Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können.“

Der Gesetzgeber hat für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Sonderregelungen für notwendig erachtet. Diese beziehen sich vor allem auf die Einkommensanrechnung nach § 43 SGB XII.

Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht (§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB XII).

(Letzte Aktualisierung: 17.08.2016)