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Sozialrecht

Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Ausgangslage

Im Zusammenhang mit dem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob Mitteilungen der gesetzlichen Krankenkasse einen Vertrauenstatbestand begründen. In erster Linie geht es hierbei um die Frage, ob durch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (für das Mitglied oder den Arbeitgeber) eine verbindliche Entscheidung durch Verwaltungsakt i.S.v. § 31 Sozialgesetzbuch X getroffen wurde.

Rechtsprechung zu Mitgliedbescheinigungen der Krankenkasse

Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.06.2012 – B 12 KR 11/10 R – wurde die bis dahin streitige Rechtsfrage geklärt. Das BSG hat ausgeführt:

„(…) Nach diesem Maßstab stellt eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V in der durch die Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegten Form (Anlage 1 der Gemeinsamen Verlautbarung vom 6.3.2007) keinen Verwaltungsakt zur Frage der Versicherungspflicht in der GKV dar. (…)“

Zudem hat das BSG festgestellt:

„(…) Auch im vorliegenden Einzelfall ist die von der Beklagten ausgestellte Mitgliedsbescheinigung nicht als Verwaltungsakt mit einer Regelung zur Versicherungspflicht Frau K. in der GKV auszulegen. (…)“

Fazit des Anwalts

1. Grundsätzlich begründet die Mitgliedsbescheinigung keinen Vertrauensschutz.

2. In Ausnahmefällen kann doch Vertrauensschutz begründet werden

3. U. U. sind Rechte aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bzw. aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach der Rechtsprechung des BSG abzuleiten.

Insoweit ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob aus den Erklärungen der gesetzlichen Krankenkassen Rechte für den jeweiligen Empfänger abgeleitet werden können.

(Letzte Aktualisierung: 19.02.2015)