Betriebsveranstaltungen
Bundesligist 1. FC K lädt seine Spieler und dessen Angehörige sowohl zu Weihnachten als auch nach Abschluss jeder Saison zu einer mehrtägigen Betriebsveranstaltung in die Eifel ein.
Steuerliche Einordnung
Betriebsveranstaltungen sind LSt- und SV-frei, wenn nicht mehr als 110 EUR/Teilnehmer ausgegeben und nicht mehr als zwei Veranstaltungen (auch mehrtägig) abgehalten werden.
- Bei Überschreitung dieser Grenzen ist der gesamte Betrag LSt- und SV-pflichtig.
- Geschenke sind bis 40 EUR steuerfrei. Geschenke im Wert von mehr als 40 EUR können pauschal mit 25 % versteuert werden.
Rechtliche Grundlage
§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG; R 19.5 LStR 2013; H 19.5 LStH 2014; BFH, Urteil vom 16. November 2005 – VI R 68/00; BFH, Urteil vom 16. Mai 2013 – VI R 7/11; Achtung: Änderung ab 1. Januar 2015 geplant: Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wird durch das JStG 2015 voraussichtlich auf 150 EUR, die Freigrenze für Geschenke durch die LStÄR 2015 voraussichtlich auf 60 EUR angehoben
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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