Wohnungsüberlassung
Ausländischen und auswärtigen Spielern stellt der Verein unentgeltlich oder zu einem günstigen Mietpreis Luxusapartments am Tegernsee zur Verfügung.
Steuerliche Einordnung
Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Wohnungsüberlassung ist LSt- und SV-pflichtig. Zahlt der Spieler eine Miete zzgl. NK, liegt ein geldwerter Vorteil nur insoweit vor, als die von ihm gezahlte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen zzgl. NK unterschreitet.
Eine Wohnungsüberlassung ist ein Sachbezug. Eine Wohnung ist eine in sich abgeschlossene Einheit, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich sind Wasserver- und -entsorgung, Kochgelegenheit und Toilette. Alle anderen Fälle sind Unterkünfte.
Rechtliche Grundlage
R 8.1 Abs. 6 LStR 2013;BFH, Urteil vom 11. Mai 2011 – VI R 65/09; BFH, Beschluss vom 24. Juli 2008 – VI B 7/08
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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