Abfindung
Als Abfindung werden alle einmalig gewährten Leistungen bezeichnet, die der Abgeltung von Rechtsansprüchen dienen. Eine solche Abfindung wird in der Regel durch Geldzahlungen realisiert oder durch die Überlassung von Vermögensgegenständen wie beispielsweise Fahrzeugen. Üblich ist die Zahlung einer Abfindung beispielsweise im beruflichen Umfeld und immer dann, wenn Vertragspartner einen Arbeitsvertrag oder einen befristeten Managementvertrag vorzeitig auflösen.
Durch eine Abfindung werden Ansprüche, die sich aus der ausstehenden Zahlung von Gehalt oder anderen vereinbarten Leistungen ergeben, so abgegolten, dass der Empfänger der Abfindung künftig keinerlei Forderungen mehr geltend machen kann.
Verschiedene Möglichkeiten, eine Abfindung zu zahlen
Eine Abfindung kann auch gezahlt werden, wenn es sich um gesellschaftsrechtliche Ansprüche handelt, die sich aus dem Ausscheiden aus einer Gesellschaft ergeben. Eine Abfindung wird bei Erbansprüchen unter Umständen dann gewährt, wenn der Empfänger als Alternative zu einer andauernden juristischen Auseinandersetzung ausgezahlt wird und damit auf weitere Forderungen verzichtet. Sie ist alternativ auch möglich, wenn es sich um Unterhaltsansprüche im Familienrecht handelt. Schließlich kann eine Abfindung bei haftungs- und vermögensrechtlichen Ansprüchen greifen, insbesondere dann, wenn es im Vorfeld zu unfallbedingten Personenschäden gekommen ist.
Abfindung vor allem im Arbeitsrecht gebräuchlich
Ihre größte Bedeutung erfährt die Abfindung jedoch im Arbeitsrecht. Es handelt sich dann um die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers im Falle des Ausscheidens eines Angestellten. Das Instrument wird immer dann angewandt, wenn Unternehmen die Zahl ihrer Mitarbeiter sozialverträglich reduzieren und auf Kündigungen verzichten möchten. Auf eine Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht kein Anspruch. Bei den in Deutschland geleisteten Zahlungen handelt es sich darüber hinaus um einen außergerichtlichen oder freiwilligen gerichtlichen Vergleich, mit dem die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt wird. Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise in Folge der Unzumutbarkeit der Fortbeschäftigung, kommt dieses Instrument ebenfalls zur Anwendung.
Abfindungsanspruch für deutsche Arbeitnehmer
Seit 2004 existiert in Deutschland ein Abfindungsanspruch für Arbeitnehmer, die von einer ordentlichen und betriebsbedingten Kündigung betroffen sind. Voraussetzung dafür ist der schriftliche Hinweis des Arbeitgebers, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und der Arbeitnehmer im Falle des Verstreichens einer dreiwöchigen Frist die Abfindung in Anspruch nehmen kann.
Jede Abfindung voll steuerpflichtig
Eine Abfindung ist wie jedes Einkommen oder der monatlich gezahlte Lohn voll steuerpflichtig. Damit aber nicht die gesamte Höhe des Betrags in einem Jahr steuerlich greifen kann, besteht die Möglichkeit, die Steuerlast über den Weg der sogenannten Fünftelregelung zu mildern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die volle Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird. Außerdem muss die Abfindung höher als das Gehalt sein, das beim Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Jahresende geflossen wäre. Wird eine Abfindung in Teilbeträgen über mehrere Jahre verteilt gezahlt, unterliegt sie der vollen Steuerlast.
(Letzte Aktualisierung: 08.07.2013)
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