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Steuerrecht

AfA-Tabelle

Eine AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) wird dazu verwendet, die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens besser einschätzen zu können. Verantwortlich für die Herausgabe der AfA-Tabelle ist das Bundesministerium für Finanzen. Wichtig ist vor allem die Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter wie beispielsweise PC, Solaranlagen, Krananlagen, Fahrzeuge sowie verschiedenste Maschinen aus dem Bereich der Be- und Verarbeitung (AfA-Tabelle AV).

Darüber hinaus werden Tabellen zur Verfügung gestellt, die auf die Belange bestimmter Branchen genauer eingehen. Ist ein Wirtschaftsgut in beiden Tabellen (allgemein und branchengebunden) vorzufinden, so gilt der Abschreibungssatz bzw. die Nutzungsdauer der Branchentabelle.

Stellenwert der AfA-Tabelle

In der AfA-Tabelle werden die Abschreibungsdauer und damit auch der Abschreibungssatz anhand der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes festgelegt. Die darin festgehaltenen Werte beruhen auf langjährigen Erfahrungen. Die AfA-Tabelle selbst dient eher als Richtlinie, von der es demnach auch Ausnahmen geben kann, wie sie beispielsweise durch außerplanmäßige Abschreibungen entstehen können. Für eine kürzere Abschreibungsdauer muss die technische Nutzbarkeit objektiv wirtschaftlich verbraucht sein. Die Tabellen gelten jedoch als in der Rechtsprechung allgemein anerkannter Maßstab für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern.

Beispiel PKW: Gemäß AfA-Tabelle wird hier von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ausgegangen. Eine längere Abschreibungsdauer wird nicht beanstandet. Eine kürzere Abschreibungsdauer kann ebenfalls zur Anwendung kommen, wenn eine entsprechend hohe Fahrleistung vorliegt.

Wirtschaftsgüter, die in einem bereits gebrauchten Zustand erworben werden, sind mit einem entsprechenden Restwert zu versehen, aus dem sich die noch verbleibenden Abschreibungsperioden ableiten.

Aufbau der AfA-Tabelle

In der Regel besteht ein Eintrag aus drei wesentlichen Angaben: Bezeichnung des Wirtschaftsgutes, Nutzungsdauer (ND) in Jahren und AfA-Satz. Letzterer ist der Prozentsatz, mit dem ein Wirtschaftsgut Jahr für Jahr abgeschrieben wird. Darüber hinaus können die einzelnen Einträge noch mit einer laufenden Nummer oder einer Fundstelle (AfA-Tabelle AV) versehen sein. Gelegentlich finden sich zu einzelnen Einträgen der AfA-Tabelle noch weiterführende Bemerkungen bzw. Verweise (z.B. BMF-Schreiben).

Jeder AfA-Tabelle gehen darüber hinaus allgemeine Vorbemerkungen sowie besondere Vorbemerkungen zur jeweiligen Branche voran. Zudem wird die zeitliche Gültigkeit der Tabelle in Bezug auf das Anschaffungsdatum der Wirtschaftsgüter festgelegt.

Siehe auch den Beitrag von Kowallik in DB 2022, 1602 ff. [„Abschreibung nach Handelsrecht und steuerliche AfA – Praxisleitfaden mit einer Übersicht zu neuen Entwicklungen und neuer Rspr.“] sowie den Aufsatz von Diffring/Saft in DB 2022, 1607 ff. [„Präzisierungen des BMF-Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“].

(Letzte Aktualisierung: 23.08.2022)