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Steuerrecht

Betriebsprüfung (Taxiunternehmen)

Zahlreiche Genehmigungsbehörden, wie z.B. das Kreisverwaltungsreferat München und das Landratsamt München, führen im Rahmen der Konzessionsverlängerungen Betriebsprüfungen am Unternehmenssitz des Taxiunternehmers durch.

Im Rahmen einer solchen Betriebsprüfung werden unter anderem die Arbeitsverträge, Schichtzettel, Buchführungsunterlagen, Kassenbuch etc., insbesondere im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Unternehmers im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, geprüft.

Verstöße im Hinblick auf die Zuverlässigkeit i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG können zur Ablehnung des Antrages auf neuerliche Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG führen.

(Letzte Aktualisierung: 30.01.2020)

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