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Steuerrecht

Finanzbuchhaltung

Im Zuge der Finanzbuchhaltung wird der gesamte Werteverkehr einer Unternehmung erfasst. Dies dient dem Zweck, den Gesamterfolg eines Betriebs darzustellen, da fortwährend das hierfür benötigte Zahlenmaterial aus den Geschäftsbeziehungen zur Umwelt des Unternehmens erfasst und dokumentiert wird. Daraus lassen sich dann die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Des Weiteren ist es möglich, verschiedenste Kennziffern zu berechnen, aus denen sich Rückschlüsse auf einzelne Aspekte des Unternehmenserfolges und der Unternehmensstruktur ziehen lassen.

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Innerhalb eines Unternehmens stellt die Finanzbuchhaltung meist eine eigene Abteilung dar. Diese ist damit beschäftigt, durch die fortwährende Erfassung sämtlicher Transaktionen in Form von Aufwendungen und Erträgen das Betriebsergebnis zu ermitteln. Zu einem bestimmten Stichtag wird aus dem ermittelten Zahlenmaterial und gegebenenfalls einer Inventur die Bilanz erstellt.

Im Zuge dieser Erfassung kommt es darauf an, den Werteverkehr des Unternehmens zeitlich und sachlich geordnet zu erfassen. Dazu bedienen sich Unternehmen der doppelten Buchführung, in welcher die einzelnen Werte in Konten gebucht werden. Die Finanzbuchhaltung ist dabei zahlreichen gesetzlichen Regelungen unterworfen, mit denen ein einheitliches und vor allem nachvollziehbares Ergebnis erzielt werden soll. Letztlich dient dieses Vorgehen der Finanzbuchhaltung auch der Dokumentationspflicht gegenüber dem Staat, denn die Buchhaltung eines Unternehmens muss auch noch Jahre später vorgelegt werden können, um geschäftliche Vorgänge einwandfrei nachvollziehen zu können. Darüber hinaus können in unregelmäßigen Abständen gesonderte Steuerprüfungen erfolgen.

Für wen ist eine Finanzbuchhaltung vorgeschrieben?

Prinzipiell und nach dem Handelsrecht ist eine Finanzbuchhaltung für alle Gewerbetreibenden vorgeschrieben. Von diesem Prinzip gibt es jedoch Ausnahmen, die sich in erster Linie auf die Größe einer Unternehmung stützen. Neben dem Handelsgesetzbuch finden sich aber auch in der Abgabenordnung Bestimmungen zur Buchführungspflicht. Demnach sind Unternehmen von einer Finanzbuchhaltung befreit, deren Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr unter 50.000 EUR lag und deren Umsätze den Betrag von 500.000 EUR nicht überstiegen.

Abgrenzung zur Kosten- und Leistungsrechnung

Von der Finanzbuchhaltung ist die Kosten- und Leistungsrechnung abzugrenzen. Letztere dient dazu, die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens festzustellen, während es Aufgabe der Finanzbuchhaltung ist, das Betriebsergebnis zu ermitteln. Während in der Finanzbuchhaltung Aufwendungen und Erträge erfasst und letztlich einander gegenübergestellt werden, befasst sich die Kosten- und Leistungsrechnung mit der Leistungserstellung und den damit verbundenen Kosten.

(Letzte Aktualisierung: 29.08.2013)