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Steuerrecht

Gewerbesteuerzerlegung

Viele Unternehmer müssen Gewerbesteuer an die Gemeinde entrichten, in der sich ihre Betriebsstätte befindet. Diese Gewerbesteuer wird nach einem Hebesatz berechnet, der von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird. Sollte ein Unternehmer über mehrere Betriebsstätten verfügen, muss er in jeder Gemeinde, in der sich eine seiner Betriebsstätten befindet, Gewerbesteuer zahlen. In diesem Falle sprechen die Experten von einer Gewerbesteuerzerlegung. Der Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung ist in der Regel das Verhältnis der Lohn- und Gehaltssummen aller Betriebsstätten zueinander, die zum Unternehmen gehören.

Gewerbesteuerzerlegung – gesetzliche Bestimmungen

Die Gewerbesteuerzerlegung ist in den §§ 28 bis 35 des Gewerbesteuergesetzes geregelt. Jede Gemeinde hat das Recht, ihren eigenen Gewerbesteuer-Hebesatz festzulegen. Sie wird in erster Linie auf ihre eigenen finanziellen Belange Rücksicht nehmen. Jeder Unternehmer, der die Absicht hat, eine Betriebsstätte in einer Gemeinde zu errichten, sollte sich sehr genau informieren, welcher Gewerbesteuer-Hebesatz dort gültig ist. Aus den oben genannten Gründen kann es zum Teil gravierende Unterschiede geben.

Gewerbesteuerzerlegung – Lohn und Gehalt sind maßgebend

Für die Bemessung der Gewerbesteuer und die Gewerbesteuerzerlegung werden alle Löhne und Gehälter zugrunde gelegt, die der Unternehmer in seinen Betriebsstätten an seine Angestellten zahlt. Dabei werden auch Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeitszuschläge eingeschlossen. Tantiemen, Einmalzahlungen oder besondere Zuwendungen an die Arbeitnehmer, soweit sie bei dem einzelnen Arbeitnehmer 50.000 EUR überschreiten, zählen jedoch nicht dazu.

Gewerbesteuerzerlegung – Streitpunkte

Die Frage, in welcher Gemeinde ein Unternehmer Gewerbsteuer zahlen muss, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Vor allem bei weit verzweigten Unternehmen mit vielen kleinen Zweigstellen kann die Gewerbesteuerzerlegung einen erheblichen Streitpunkt zwischen dem Unternehmen und den betroffenen Gemeinden darstellen. Ein Beispiel wäre ein Mobilfunkunternehmen, welches nur über einen kleinen Sendemasten in einer Gemeinde verfügt.

Gewerbesteuerzerlegung und Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerzerlegung setzt voraus, dass ein Unternehmen überhaupt verpflichtet ist, Gewerbesteuer zu zahlen. Dies ist erst ab einer gewissen Größe bzw. ab einem bestimmten Gewinn der Fall. Die Grenzen für die Bemessung der Gewerbesteuer werden vom Gesetzgeber festgelegt.

(Letzte Aktualisierung: 22.08.2013)