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Steuerrecht

Gleitzone

Geltungsbereich der Gleitzone und der Zusammenhang zu Midi- und Mini-Job

Die Gleitzone wurde im Jahre 2003 eingeführt. Sie soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer in vollem Umfange sozialversicherungspflichtig wird, sobald er mit seinem monatlichen Bruttoverdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Diese Grenze lag bis zum Jahre 2012 bei 400,01 EUR und wurde am 1. Januar 2013 auf 450,01 EUR erhöht.

Wann gilt die Gleitzone?

Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen alle Personen, die einen Midi-Job ausüben und einen monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 450,01 bis 850,00 EUR erzielen, der Gleitzonenregelung. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere Mini-Jobs existieren. Die Grundvoraussetzung ist allerdings, dass der Gesamtverdienst nicht über 850,00 EUR liegt. Andernfalls kann die Gleitzone keine Anwendung finden mit der Konsequenz, dass die betreffende Person in vollem Umfange sozialversicherungspflichtig wird.

Reduzierter Sozialversicherungsbeitrag in der Gleitzone

Ein wesentliches Kennzeichen der Gleitzone ist die Sozialversicherungspflicht des Arbeitnehmers. Dies gilt sowohl für die Arbeitslosen-, als auch die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Wer nur einen Minijob mit einem monatlichen Bruttoverdienst von weniger als 450,01 EUR erzielt, muss keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, hat allerdings auch keinen Anspruch auf sach- oder geldwerte Leistungen aus diesem Bereich. Aus diesem Grunde kann sich die Aufnahme von einem Midi-Job oder mehreren Mini-Jobs als äußerst vorteilhaft erweisen.

Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers wird in der Gleitzone nicht in vollem Umfange, sondern nach Verdienst gestaffelt berechnet. So liegt er bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 450,01 EUR in etwa bei 11 % und bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 650,00 EUR in etwa bei 17 %. Erst bei einem monatlichen Bruttoverdienst, der die Gleitzone überschreitet, muss der Arbeitnehmer den kompletten Sozialversicherungs­beitrag von mehr als 20 % zahlen. Hierzu müsste der Arbeitnehmer 850,01 EUR oder mehr verdienen. Der Arbeitgeberanteil ist allerdings auch in der Gleitzone in vollem Umfang zu zahlen.

Gleitzone – Midi-Job und andere Einnahmen

Grundsätzlich werden alle Einnahmen, die eine steuerpflichtige Person während eines Kalenderjahres erzielt, addiert. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige oder Freiberufler. Besonders kompliziert stellt sich die Lage dar, wenn ein Selbstständiger oder Freiberufler nebenher einen Midi-Job oder mehrere Mini-Jobs ausübt. Hier muss das Finanzamt detaillierte Berechnungen anstellen, ob die Voraussetzungen für die Gleitzone gegeben sind.

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2013)