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Steuerrecht

Jahresabschluss

Funktionen, Termine und grundlegender Aufbau

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage des Unternehmens fest, bildet den Abschluss der Buchhaltung und enthält Dokumente zur Rechnungslegung. Die rechtlichen Grundlagen für den Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Alle Kaufleute sind gemäß §§ 242 ff HGB zur Abgabe eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dies schließt die Pflicht zur Buchführung, zur Erstellung einer Bilanz, sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung ein. Unter bestimmten Umständen kann ein Lagebericht und ein Anhang gefordert werden. Kleinere Gewerbetreibende müssen lediglich eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Für Kleinstkapitalgesellschaften gibt es besondere Erleichterungen.

Welche Funktionen hat ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss hat eine Informations- und eine Zahlungsbemessungsfunktion. Die Informationsfunktion erstreckt sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, welche detailgenau dokumentiert werden muss. Die im Jahresabschluss gemachten Angaben dienen als Basis für die zukünftige Planung der Unternehmung. Externe Gruppen können in den Jahresabschluss Einsicht nehmen und sich ein klares Bild von der finanziellen Situation des Unternehmens machen. Für Banken und private Kreditgeber stellt der Jahresabschluss die Grundlage für eine Kreditvergabe an das Unternehmen dar.

Die Zahlungsbemessungsfunktion erstreckt sich auf die Festsetzung der Steuer und die Ermittlung erfolgsabhängiger Zahlungen wie zum Beispiel der Dividenden bei einer Aktiengesellschaft oder GmbH.

Jahresabschluss – Termine und grundlegender Aufbau

Der Jahresabschluss muss für das Geschäftsjahr erstellt werden, das in der Regel identisch ist mit dem Kalenderjahr. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Bei kleineren Kapitalgesellschaften verlängert sich diese Frist bis zum 30. Juni.

Der Aufbau von einem Jahresabschluss ist klar geregelt. Der Kontenabschluss muss sich auf alle Haupt- und Unterkonten beziehen. Außerdem muss die Abschlussübersicht alle Anfangsbestände, die Summe sämtlicher Soll- und Habenbuchungen, die Salden aller Konten sowie eine klare Aufgliederung nach Bestands- und Erfolgskonten enthalten.

Bei einer GmbH unterliegen die Feststellung und die Billigung des Jahresabschlusses den Gesellschaftern, bei einer Aktiengesellschaft dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung. Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft oder GmbH muss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2013)