Liebhaberei
Die Fußballer der Altherren-Mannschaft des örtlichen Fußballvereins treffen sich wöchentlich zum Training und veranstalten zweimal im Jahr ein Turnier. Für die Turnierteilnahme ersetzt der Verein den Spielern die Fahrtkosten.
Steuerliche Einordnung
Stehen die Freizeitgestaltung bzw. die Stärkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit im Vordergrund und überschreiten erhaltene Entgelte die Aufwendungen nicht wesentlich, handelt es sich steuerrechtlich um nicht steuerbare Liebhaberei. Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern, Verluste werden nicht anerkannt.
Rechtliche Grundlage
§ 2 Abs. 1 EStG, BFH Urteil vom 9. April 2014 – X R 40/11 (NV); BFH Urteil vom 23. Oktober 1992 – VI R 59/91
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2022)
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