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Steuerrecht

Lohnsteuerbescheinigung

Bei der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich um einen Ausweis der vom Arbeitnehmer gezahlten Steuern und Beiträge. Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Zudem fungiert die Lohnsteuerbescheinigung als Beweismittel über den tatsächlichen Lohnsteuerabzug. Sie enthält zahlreiche Angaben rund um das Beschäftigungsverhältnis bzw. die damit verbundenen Zahlungsströme, die in Form von Leistungen des Arbeitgebers, Steuern und Versicherungsbeiträgen entstehen.

Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern jedes Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung werden neben dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und der einbehaltenen Lohnsteuer auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Zudem werden auf der Lohnsteuerbescheinigung Unterbrechungen der Arbeitszeit vermerkt. So finden sich darüber Angaben, ob der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank gewesen ist oder sich im Mutterschutz befand. Dementsprechend werden auf der Bescheinigung Zuschüsse zum Krankengeld oder Mutterschaftsgeld ausgewiesen. Des Weiteren finden sich auf der Lohnsteuerbescheinigung Angaben zu Beschäftigungsverhältnis, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld sowie die Beiträge zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die Lohnsteuerbescheinigung gibt darüber Aufschluss, wie bzw. in welchem Maße der Lohnsteuerabzug tatsächlich stattgefunden hat. Er dient jedoch nicht als Nachweis dafür, wie er hätte sein sollen, falls Fehler im Rahmen des Lohnsteuerabzugs gemacht wurden. Solche Fehler können im Nachhinein mit Hilfe der Einkommensteuerveranlagung korrigiert werden. Abweichungen zwischen Bescheinigung und Veranlagung sind keineswegs ausgeschlossen. Die Lohnsteuerbescheinigung verfügt insofern nicht über eine Bindungswirkung, sondern lediglich über eine widerlegbare Beweiswirkung.

Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung

Bis vor wenigen Jahren wurde diese Bescheinigung zusammen mit der Lohnsteuerkarte des zurückliegenden Jahres in Papierform an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Meist war die Lohnsteuerbescheinigung direkt auf der Rückseite der Karte befestigt oder die Angaben auf der Lohnsteuerkarte selbst vermerkt. Heute gibt es nur noch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen. Ausnahmen von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitgeber ohne die benötigten technischen Einrichtungen wie beispielsweise Computer sind seit 2010 gestrichen. Denn seit diesem Jahr sind auch Sozialversicherungsbeiträge nur noch auf elektronischem Wege zu melden.

Der Arbeitnehmer erhält aber in der Regel einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, die jedoch nicht mehr an das Finanzamt übergeben wird. Hier erfolgt bereits eine rein elektronische Übermittlung der Daten direkt von Seiten des Arbeitgebers.

(Letzte Aktualisierung: 01.01.1970)