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Steuerrecht

Tantieme

Höhe, steuerliche Behandlung und verdeckte Gewinnausschüttung

Tantiemen sind variable, oftmals erfolgsabhängige Vergütungen, die meist zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Grundsätzlich gilt die Tantieme als Bestandteil des lohnsteuerpflichtigen Gehalts. In der Praxis wird eine Tantieme zusätzlich zur normalen Vergütung vornehmlich an Geschäftsführer, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gezahlt. Der Begriff Tantieme findet sich aber auch im künstlerischen Bereich: Beteiligungen an Buchautoren und Musikproduzenten werden ebenfalls als Tantiemen bezeichnet.

Tantiemen bei einer Kapitalgesellschaft

Wenn eine Kapitalgesellschaft eine Tantieme zahlt, dann sollte dies mit einiger Vorsicht geschehen, damit die Zahlung auch steuerlich anerkannt wird. Anerkannt werden nur angemessene Tantiemen. Das liegt daran, dass Tantiemen den Gewinn eines Unternehmens schmälern und somit auch die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Körperschaftsteuer. Wird eine in diesem Sinne zu hohe Tantieme gezahlt, kann diese als eine verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden, was steuerlich nachteilig ist.

Höhe von Tantiemen

Die Zahlung einer Tantieme wird üblicherweise im Arbeitsvertrag geregelt, denn nur so besteht ein Anspruch. In der Regel richtet sich die Höhe der Tantieme nach dem Jahresgewinn. Es können aber auch anderweitige Vereinbarungen getroffen werden. Ist der Gewinn maßgeblich für die Zahlung einer Tantieme, so wird hierfür der Reingewinn gemäß Handelsbilanz herangezogen und nicht der davon abweichende Gewinn aus der Steuerbilanz. Auch die Fälligkeit der Tantieme wird vertraglich vereinbart und richtet sich meist nach der Fertig- bzw. Aufstellung der Bilanz. Mitarbeiter, die noch kein komplettes Jahr für ein Unternehmen gearbeitet haben, erhalten einen entsprechend zeitanteiligen Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Tantieme. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch, damit er selbst die Richtigkeit der Ergebnisse überprüfen kann, welche die Basis für die Berechnung der Tantieme darstellen.

Tantiemen und verdeckte Gewinnausschüttung

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein arbeitsvertraglich festgelegtes Gehalt der Stelle angemessen ist. Daher wird die Zahlung einer Tantieme insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern vom Finanzamt äußerst kritisch beäugt. Dabei wird beispielsweise die Frage gestellt, ob auch ein Geschäftsführer, der nicht am Unternehmen beteiligt ist (der also keine Anteile am Unternehmen hält), mit einer solchen Tantieme bedacht worden wäre. Um einen Einwand des Finanzamtes von vornherein zu vermeiden, haben sich in der Praxis Faustregeln bewährt, welche die Höhe der Tantieme betreffen. Zum einen sollte eine Tantieme nicht mehr betragen als ein Drittel der Gehaltsbezüge. Zum anderen sollte die Tantieme maximal 50 % des Gewinns betragen, den das Unternehmen im betreffenden Geschäftsjahr erwirtschaftet hat.

(Letzte Aktualisierung: 16.08.2013)