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Steuerrecht

THG-Quote

Die Abkürzung steht für die Treibhausgasminderungsquote. Die Quote schreibt Mineralölunternehmen seit dem Jahr 2015 Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor.

Ab dem Jahr 2022 kann diese Quote von Eigentümern von Elektrofahrzeugen veräußert werden. Der Erlös kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Die Einnahmen aus der Veräußerung der THG-Quote sind grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig.

Siehe auch FinMin. Schleswig-Holstein, Erlass v. 11.05.2022 – VI 358-S 7279-033 [zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Prämien aus der THG-Quote, DB 2022, 1487] sowie die Verfügung des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen v. 27.06.2022 – 213-S 7104/35/3-2022/31649, veröffentlicht u.a. in DB 2022, 1868 f..

(Letzte Aktualisierung: 23.08.2022)