Absicht
Absicht (als gesteigerte Form des direkten Vorsatzes; auch dolus directus ersten Grades genannt) liegt vor, wenn es dem Täter gerade auf den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs ankommt. Dies ist der Fall, wenn ein zielgerichteter Erfolgswille vorhanden ist, der zugleich Beweggrund (Motiv) des Handelnden sein kann, damit jedoch nicht in jedem Fall identisch ist.
(Letzte Aktualisierung: 24.02.2023)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt