Actio libera in causa
Nach weit verbreiteter Meinung wird trotz Schuldunfähigkeit des Täters im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung eine Bestrafung nach den Grundsätzen der actio libera in causa (alic, lat. für: eine in der Ursache freie Handlung) für möglich angesehen.
Danach kann sich ein Täter trotz Schuldunfähigkeit strafbar machen, wenn es sich um einen selbstverschuldeten Defekt handelt (z. B. Volltrunkenheit, Drogenrausch) und er die Ursachenreihe zu einer bestimmten Straftat, mit deren Ausführung er erst nach dem Verlust seiner Schuldfähigkeit beginnt, noch im Zustand der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vorsätzlich oder fahrlässig in Gang gesetzt hat.
(Letzte Aktualisierung: 27.02.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt