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Strafrecht/Strafprozessrecht

Agent Provocateur

Unter einem agent provocateur versteht man eine Person, die einen anderen zu einer Straftat verleitet. Der agent provocateur kann Polizeibeamter sein, ggf. auch eine Person, die V-Mann oder Vergleichbares ist. In diesem Zusammenhang wird auch von verdeckten Ermittlern und Lockspitzeln gesprochen.

BGH, Beschl. 17.03.1994 – 1 StR 1/94:

„a) Der Einsatz von Lockspitzeln und verdeckt arbeitenden Polizeibeamten ist, wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist, zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der insbesondere auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig. Doch kann tatprovozierendes Verhalten polizeilicher Lockspitzel nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen hingenommen werden (…). In diesem Zusammenhang bildet nicht nur, mit welcher Frage sich der Senat in BGHSt 32, 345, 355 befaßt hat, eine intensive Einwirkung des Lockspitzels auf den Täter einen wesentlichen Strafmilderungsgrund. Wie der Senat in BGHR StGB § 46 I V-Mann 6 ausgeführt hat, liegt regelmäßig ein gewichtiger Strafmilderungsgrund aber auch darin, daß ein polizeilicher Lockspitzel gegen Personen eingesetzt wurde, gegen die ein Verdacht i. S. des § 160 I StPO, in den Rauschgifthandel verwickelt zu sein oder entsprechende Straftaten zu planen, nicht bestand (…). Ein polizeilicher Lockspitzel darf zwar auch eingesetzt werden, wenn es darum geht, Mittäter oder Hintermänner von Rauschgiftgeschäften – etwa die Lieferanten – ausfindig zu machen oder größere Mengen von Betäubungsmitteln aus dem Verkehr zu ziehen (…). In einem solchen Fall liegt indes ein schuldunabhängiger Strafzumessungsgrund vor, der im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zugunsten des Angekl. zu berücksichtigen ist (…).“

BGH, Urt. v. 16.12.2020 – 1 StR 197/21 [Zurückverweisung eines Ver­fah­rens wegen Handeltrei­bens mit Be­täu­bungs­mit­teln, um die Rolle eines von der Po­li­zei ein­ge­setz­ten ver­deck­ten Er­mitt­lers bes­ser be­ur­tei­len zu kön­nen]

Siehe auch EGMR, Urt. v. 15.10.2020 – 40495/15, 40913/15, 37273/15, NJW 2021, 3515 [Akbay ua/Deutschland]: Das Ende der Strafzumessungslösung?

(Letzte Aktualisierung: 05.01.2022)